Wer kann als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden?
Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig zu werden muss man
• Deutsche oder Deutscher sein,
• das 18. Lebensjahr vollendet haben und
• seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern man in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehat, sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Vorkenntnisse sind für die Tätigkeiten im Wahlvorstand nicht erforderlich.
Zu beachten ist, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen nicht in die Wahlvorstände berufen werden dürfen. Ebenfalls dürfen keine Mitglieder des Wahlausschusses in die Wahlvorstände berufen werden.
Welche Aufgabe kommt auf eine Wahlhelferin oder einen Wahlhelfer zu?
Jeder Wahlvorstand besteht aus 9 Personen. Er ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im jeweiligen Wahllokal. Zu den Aufgaben der Mitglieder des Wahlvorstandes zählen z.B. die Kontrolle der Ausweise, die Ausgabe der Stimmzettel, den Zutritt zu den Wahlkabinen zu ordnen und am Ende der Wahl die Auszählung vorzunehmen.
Der Wahlvorstand trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmungen gemeinsame Entscheidungen.
Wie sind die Einsatzzeiten?
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können wählen ob diese am Wahltag in die Vormittags- oder in die Nachmittagsschicht eingeteilt werden wollen. Das Zusammenkommen des gesamten Wahlvorstandes ist ab 17:30 Uhr zum Ende der Wahlzeit und für die Auszählung erforderlich. Bei der Auszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder im Wahllokal anwesend sein.
Was erhält man für das Engagement?
Der Wahldienst ist ehrenamtlich. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 Euro gewährt.
Wo kann man sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden?
Wer als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig sein will, kann sich beim Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1107 und -1104 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.
Landau in der Pfalz, 24. November 2020 Wahlamt