Das Mörlheimer Ortszeichen

Das Mörlheimer OrtszeichenMörlheim hat kein Wappen, jedoch seit 30. August 1975 ein nichtamtliches Ortszeichen. Da Mörlheim bei der Eingemeindung im Jahr 1937 kein Wappen gehabt hatte, konnte auch nachträglich kein eigenes Wappen für den Ortsteil Landau-Mörlheim beantragt werden.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Gemeinden hatte Mörlheim kein selbstständiges Dorfgericht und deshalb kein Gerichtssiegel, aus denen die meisten Gemeindewappen stammen. Die Dorfgerichtsbarkeit wurde spätestens seit der Reformation von dem im Eußerthaler Klosterhof Mörlheim sitzenden kurpfälzischen Verwalter wahrgenommen. Er war zugleich Schultheiß von Mörlheim. So brauchte das "Dorf Mörlheim" kein eigenes Gerichtssiegel.

Im Jahr 1972 wollte die Stadt Landau für ihren Sitzungssaal ein Wappen von Mörlheim. Herr Egon Ehmer schlug ein Design für das Wappen vor. Die Hände aus dem Wappen des Ritter Stephan von Mörlheim und der Abtsstab, für Mörlheim das Zeichen der Güteradministration Heidelberg, sollten im Mörlheimer Wappen Verwendung finden.

Da aus oben genannten Gründen kein amtliches Wappen für Mörlheim möglich war, einigte man sich auf ein nichtamtliches Ortszeichen. Das Ortszeichen wurde von Herrn Philipp Stürmer entworfen.

Der goldene Abtsstab auf blauem Grund weist auf eine enge Verbindung Mörlheims mit dem Zisterzienserkloster Eußerthal hin, das hier einen großen Klosterhof unterhielt. Die Hände stammen aus dem Wappen des Stephan von Mörlheim, den eine alte Inschrift in der Klosterkirche in Eußerthal als Stifter des Klosters bezeugt.

- Teilweise zietiert aus dem Buch "1200 Jahre Mörlheim", Herausgeber: Kulturkreis Mörlheim 2000 -