Ortsvorsteher-Info Oktober 2017

Informationen des Ortsvorstehers

 

Liebe Mörlheimerinnen, liebe Mörlheimer!

 

Nach den Ferien melde ich mich bei Ihnen mit einigen Informationen.

 

Sprechstunde des Oberbürgermeisters am 04.11.2017

Am 04.11.2017 hält der Oberbürgermeister eine Sprechstunde, zwischen 10.00 und 11.00 Uhr, im Ortsvorsteherbüro Mörlheim ab. Interessierte melden sich bitte im Vorfeld bei dem persönlichen Referenten des Oberbürgermeisters, Herrn Siegrist, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0 63 41 – 13 10 02 an. Im Anschluss findet eine Begehung Mörlheims statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.

 

Adventsfenster

In diesem Jahr wird es zum ersten Mal eine „Adventsfenster-Aktion“ in Mörlheim geben. Es handelt sich hierbei um ein Teilprojekt des Großprojekts „Kommune der Zukunft“.

Jeweils freitags vor den vier Adventssonntagen werden wir uns um 18 Uhr treffen und in einem kleinen besinnlichen Teil ein „Adventsfenster“ öffnen. Anschließend gibt es Glühwein mit und ohne Alkohol, sowie Lebkuchen und Spekulatius zum Knabbern. Die vier Fenster werden immer an einem anderen Ort geöffnet. Wir, das Organisationsteam, laden hiermit alle interessierten Menschen herzlich ein.

 

Die Termine für die „Adventsfenster-Aktion in Mörlheim 2017“:

 

01.12.2017           Mörlheimer Dorfladen, Mörlheimer Hauptstraße 67

08.12.2017           Kindertagesstätte Mörlheim, Mörlheimer Hauptstraße 78

15.12.2017           Familie Poh, Unteres Rappenfeld 28

22.12.2017           kleiner Festplatz, Landjugendraum

 

Ansprechpartnerin: Marion Poh, Tel.: 9 67 69 39

 

Parkbuchten im nördlichen Teil der Mörlheimer Hauptstraße

Nachdem die Parkbuchten eingezeichnet sind und die ersten Rückmeldungen kamen, kann ich Ihnen mitteilen, dass an verschiedenen Stellen nachgebessert wird. Hinweisen möchte ich darauf, dass der bereits bestehende Parkstreifen im Bereich des Friedhofes weiterhin zum Parken genutzt werden darf. Die dort eingezeichnete Parkfläche muss aus diesem Grund noch verändert werden.

 

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit!

 

 

Joachim Arbogast

Ortsvorsteher