Ob Landwirte oder Winzer, ob Kita oder Dorfladen - für jeden bringt die #corona-Lage besondere Herausforderungen mit...
Gepostet von Thomas Hirsch am Dienstag, 1. Dezember 2020
Wer kann als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden?
Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig zu werden muss man
• Deutsche oder Deutscher sein,
• das 18. Lebensjahr vollendet haben und
• seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern man in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehat, sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Vorkenntnisse sind für die Tätigkeiten im Wahlvorstand nicht erforderlich.
Zu beachten ist, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen nicht in die Wahlvorstände berufen werden dürfen. Ebenfalls dürfen keine Mitglieder des Wahlausschusses in die Wahlvorstände berufen werden.
Welche Aufgabe kommt auf eine Wahlhelferin oder einen Wahlhelfer zu?
Jeder Wahlvorstand besteht aus 9 Personen. Er ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im jeweiligen Wahllokal. Zu den Aufgaben der Mitglieder des Wahlvorstandes zählen z.B. die Kontrolle der Ausweise, die Ausgabe der Stimmzettel, den Zutritt zu den Wahlkabinen zu ordnen und am Ende der Wahl die Auszählung vorzunehmen.
Der Wahlvorstand trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmungen gemeinsame Entscheidungen.
Wie sind die Einsatzzeiten?
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können wählen ob diese am Wahltag in die Vormittags- oder in die Nachmittagsschicht eingeteilt werden wollen. Das Zusammenkommen des gesamten Wahlvorstandes ist ab 17:30 Uhr zum Ende der Wahlzeit und für die Auszählung erforderlich. Bei der Auszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder im Wahllokal anwesend sein.
Was erhält man für das Engagement?
Der Wahldienst ist ehrenamtlich. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 Euro gewährt.
Wo kann man sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden?
Wer als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig sein will, kann sich beim Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1107 und -1104 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.
Landau in der Pfalz, 24. November 2020 Wahlamt
Wie Sie vielleicht schon gehört haben entfällt der Adventsmarkt der Familie Heinrich (Dorfladen) aufgrund der bestehenden Corona-Bestimmungen. Damit aber doch etwas weihnachtliche Stimmung aufkommen kann, hat der Dorfladen sich folgendes überlegt:
Über den Dorfladen werden selbstgefertigte frische Adventskränze, Türkränze und kleine Grabgestecke im weihnachtlich geschmückten Zelt auf dem Hof des Dorfladens verkauft. Außerdem handgefertigte Stricksachen und Geschenkartickel (z.B. vom Villeroy und Boch). Auch selbstgebackenes Weihnachtsgebäck, Honig und Süßigkeiten für Weihnachten werden verkauft.
Bitte halten Sie wie üblich die AHA Regeln ein.
Die Familie Heinrich vom Dorfladen freut sich auf Ihren Besuch.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist auch in den kommenden Monaten mit einer verstärkten Nachfrage nach innerdeutschen Zielen zu rechnen. Daher ist es wichtig, sich als Region mit einem attraktiven und umfassenden Gastgeberverzeichnis entsprechend aufzustellen. Daher werden wir im März 2021 ein neues Gastgeberverzeichnis für die Deutsche Weinstraße herausgeben.
Um allen Betrieben trotz der schweren Corona-Monate einen Eintrag zu ermöglichen, haben wir uns dazu entschlossen, das gedruckte Gastgeberverzeichnis finanziell stärker zu unterstützen und die Anzeigenpreise deutlich zu senken.
Alle Betriebe werden in den nächsten Tagen über die den Verein Südliche Weinstrasse – Büro für Tourismus Landau in der Pfalz e.V.
angeschrieben. Neue Vermieter melden sich bitte bei uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch bei Marion Pelz 06341-138301.
Eine Rückmeldung sollte dann bis zum 04.12.2020 erfolgen.
im Auftrag
Marion Pelz
Büro für Tourismus
„Zeit für mich“
Wo? Katholische Kirche Mörlheim
Wann? Am 27.09.2020
Uhrzeit? Zwischen 17 und 19 Uhr (Sie kommen und gehen, wie es in Ihren Zeitplan passt)
Was? Texte, Lieder, Instrumentalstücke, Stille im Wechsel
Für wen? Alle – auch Menschen anderer Konfessionen oder Menschen ohne Konfession sind herzlich eingeladen!
Nehmen Sie sich eine kleine Auszeit vom oft stressigen Alltag und schauen Sie vorbei…
Ihr/Euer Gemeindeausschuss Mörlheim
P.S. Die Vorgaben bezüglich Corona müssen auch bei diesem Angebot in der jeweiligen Fassung eingehalten werden. Eine Anmeldung am Eingang der Kirche ist aber weiterhin möglich.
… Auf der Suche nach Segensorten im Bistum Speyer…
- Kerweumzug der Kultuskapelle am 20.09.2020
- Ökumenischer Gottesdienst anlässlich der Mörlheimer Kerwe
- Kerwe 2020 - mal etwas anders
- „Zeit für mich“
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