Liebe Mörlheimer, auch im zweiten Lockdown möchten wir Euch unsre Hilfe anbieten. Wenn Sie einen (selbstverständlich...
Gepostet von CDU Ortsverband Mörlheim am Sonntag, 10. Januar 2021
In einem gemeinsamen Gottesdienst feierten die Katholiken und Protestanten einen Corona-gerechten Weihnachtsgottesdienst auf dem Vorplatz des kleinen Dorfgemeinschaftshauses. Die Besucher konnten sich gut verteilen und dennoch in der Gemeinschaft Weihnachten feiern. Zum ersten Mal in der mörlheimer Geschichte wurde das Weihnachtsfest von beiden Pfarrern nicht in der Kirche, sondern gemeinsam mit der Gemeinde im Freien gefeiert. Bei gutem Wetter und angenehmer Atmosphäre lauschten die Besucher den Worten der Mitwirkenden, um dann am Ende das Friedenslicht mit nach Hause zu nehmen. Die Notlösung wurde allseits positiv angenommen.
Auf Grund der Vorschriften waren Bläser für das Lied „Stille Nacht“ nicht erlaubt. Daher wurde das Lied vorher mit Klarinette, Trompete, Gitarre und Bass aufgenommen und zum Schluss vom Band vorgespielt.
Nun sind sie komplett. Die ersten "stillen Adventsfenster" in Mörlheim. Sie bringen uns Licht in die dunkle Jahreszeit und bereiten uns auf ein besinnliches Weihnachtsfest vor. Dieses Jahr ganz ohne Musik, Texte und Glühwein. Aber verzichten wollten die Organisatoren auch dieses Jahr nicht auf das schon mittlerweile etablierte Event.
Jetzt leuchten alle vier so schön dekorierten Fenster und locken die Mörlheimer Bürger*innen zu einem Spaziergang durch ihr Stadtdorf.
Die Stadt Landau lädt zur Mitwirkung an der Gestaltungssatzungen der 8 Landauer stadtdörfer ein. Dies wird auf einer Onlineplattform angeboten. In der PDF unten finden Sie den Flyer mit ein paar Informationen zu diesem Projekt.
Die Beteiligung ist auf den Zeitraum vom 17.Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 begrenzt.
Hier gleich der Link Mitwirkung an der Gestaltungssatzung: Gestaltungssatzungen - Bürgerbeteiligung Landau (mitredeninld.de)
Liebe Mörlheimerinnen, liebe Mörlheimer!
Das Jahr 2020 war geprägt durch die Corona-Pandemie. Fast alle Veranstaltungen konnten nicht stattfinden, und das Vereinsleben unserer örtlichen Vereine kam mehr oder minder zum Erliegen. Daher kann ich heute nur wenige Informationen an Sie weitergeben.
Weihnachtgottesdienst
Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass auf dem Platz vor dem Dorfgemeinschaftshaus am 24.12.2020 um 17.00 Uhr ein ökumenischer Weihnachtsgottesdienst stattfindet. Nähere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Medien der beiden Kirchengemeinden.
Festkalender 2020
Da die Situation im neuen Jahr nicht vorhersehbar ist, sind keine Planungen für eventuelle Veranstaltungen möglich.
Neujahrsempfang 2021
Aus o. g. Gründen kann auch kein Neujahrsempfang stattfinden.
Das Ortsvorsteherbüro ist vom 21.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 geschlossen.
Ich danke allen, auch im Namen des Ortsbeirates, die die Ortsgemeinde in diesem Jahr in irgendeiner Form unterstützt haben und wünsche Ihnen frohe Weihnachten, besinnliche Tage und einen guten Start ins neue Jahr 2021.
Joachim Arbogast
Ortsvorsteher
Dezember 2020
Ob Landwirte oder Winzer, ob Kita oder Dorfladen - für jeden bringt die #corona-Lage besondere Herausforderungen mit...
Gepostet von Thomas Hirsch am Dienstag, 1. Dezember 2020
Wer kann als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden?
Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig zu werden muss man
• Deutsche oder Deutscher sein,
• das 18. Lebensjahr vollendet haben und
• seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern man in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehat, sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Vorkenntnisse sind für die Tätigkeiten im Wahlvorstand nicht erforderlich.
Zu beachten ist, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen nicht in die Wahlvorstände berufen werden dürfen. Ebenfalls dürfen keine Mitglieder des Wahlausschusses in die Wahlvorstände berufen werden.
Welche Aufgabe kommt auf eine Wahlhelferin oder einen Wahlhelfer zu?
Jeder Wahlvorstand besteht aus 9 Personen. Er ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im jeweiligen Wahllokal. Zu den Aufgaben der Mitglieder des Wahlvorstandes zählen z.B. die Kontrolle der Ausweise, die Ausgabe der Stimmzettel, den Zutritt zu den Wahlkabinen zu ordnen und am Ende der Wahl die Auszählung vorzunehmen.
Der Wahlvorstand trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmungen gemeinsame Entscheidungen.
Wie sind die Einsatzzeiten?
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können wählen ob diese am Wahltag in die Vormittags- oder in die Nachmittagsschicht eingeteilt werden wollen. Das Zusammenkommen des gesamten Wahlvorstandes ist ab 17:30 Uhr zum Ende der Wahlzeit und für die Auszählung erforderlich. Bei der Auszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder im Wahllokal anwesend sein.
Was erhält man für das Engagement?
Der Wahldienst ist ehrenamtlich. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 Euro gewährt.
Wo kann man sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden?
Wer als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig sein will, kann sich beim Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1107 und -1104 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.
Landau in der Pfalz, 24. November 2020 Wahlamt
- Dorfladen bringt weihnachtliche Stimmung nach Mörlheim
- "Stille" Adventsfenster in Mörlheim 2020
- Neues Gastgeberverzeichnis 2021/22
- Aktion "Gemeinsam für Mörlheim"
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